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Mit kleinen Beträgen die Zukunft gestalten.

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Mit kleinen Beträgen die Zukunft gestalten.

Mit einem Deka-FondsSparplan, einer Einmalanlage oder Deka-AbräumSparen.

Jetzt bis zu 75 Euro Startprämie sichern!
Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen.

Angebot gültig vom 01.09.2022 bis 31.10.22.

Die Wesentlichen Anlegerinformationen, die Verkaufsprospekte und die Berichte erhalten Sie in deutscher Sprache bei ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de

Voraussetzungen:

  • Gültig nur bei Neuabschluss eines DekaBank Depots und gleichzeitiger Eröffnung eines Deka-FondsSparplanes, einer Einmalanlage oder eines Deka-AbräumSparen-Vertrages in ausgewählten Investmentfonds der DekaBank sowie Verwahrung im DekaBankDepot. Ausgenommen von der Prämierung sind Deka-Vermögens­konzept, vermögens­wirksame Leistungen und Altersvorsorge-Verträge. Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Fondsspar­planes bzw. eines Deka-AbräumSparen-Vertrages vorausgegangen ist, werden nicht prämiert. Anlagen in Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich negativ auf die Anlage auswirken.
  • Der Eingang der ersten Sparrate, die Einzahlung der Einmalanlage bzw. der Abschluss des Deka-AbräumSparen-Vertrages muss bis zum 15.11.2022 erfolgen.
  • Ein Kunde kann nur eine Startprämie für den Abschluss eines Deka-FondsSparplanes, einer Ein­malanlage oder für den Abschluss eines Deka-AbräumSparen-Vertrages erhalten.
  • Mit der Startprämie erwerben Sie einmalig Fondsanteile in Höhe von 50,– Euro. Richten Sie bei Abschluss eines Deka-FondsSparplanes eine Dynamisierung ein, d. h. Ihre Spar­rate erhöht sich jedes Jahr automatisch um einen von Ihnen frei wählbaren Prozentsatz oder Betrag, dann erhöht sich die Startprämie auf 75,– Euro.
  • Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Frei­stellungs­auftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nicht­veranlagungs­bescheinigung).
  • Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regel­mäßigen Einzahlungen gelten.
  • Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juli 2022. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B.durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
  • Das Angebot erhalten Sie nur in den Geschäftsstellen der Sparkasse Landshut. Online-Abschlüsse werden nicht prämiert. Das Angebot ist gültig vom 01.09.2022 bis 31.10.2022. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.

Die Wesentlichen Anlageinformationen, die Verkaufsprospekte und die Berichte erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de

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