Geben Sie sich jetzt am besten selbst den Zuschlag. Denn wenn Sie den weggefallenen Solidaritätszuschlag durch Entgeltumwandlung in Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) investieren, ist mit wenig Einsatz jede Menge möglich. Wir rechnen es Ihnen vor.
Durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags haben z.B. ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Monatsbrutto künftig 22,28 Euro mehr Netto in der Tasche, die Sie in ihre Altersvorsorge investieren können.
Wenn Sie aus Ihrem Gehalt monatlich 22,28 Euro in die bAV investieren (Entgeltumwandlung), ergibt sich für Sie ein bAV Beitrag von insgesamt 49,66 Euro monatlich. Dieser erhöht sich, wenn Sie zusätzlich einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in die bAV einbringen. Das Beste ist dabei: Ihr Netto bleibt gleich. Genau das ist das Prinzip unserer Soli-bAV.
Beispielhafte Darstellung für ein Monatsbruttogehalt von 3.000 Euro, Steuerklasse I. Der tatsächlich gezahlte Arbeitgeber-Zuschuss kann in der Höhe abweichen.
Beispielhafte Darstellung für ein Monatsbruttogehalt von 3.500 Euro, Steuerklasse III. Der tatsächlich gezahlte Arbeitgeber-Zuschuss kann in der Höhe abweichen.
Safari statt Zoo. Die Soli-bAV als effiziente Ergänzung für Ihre Rente.
So viel ist mit der Soli-bAV für Sie drin
Machen Sie‘s fix. Mit unserer Soli-bAV.
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