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Unsere BLZ & BIC
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Vorwort

Werden Sie Teil einer großen Stiftergemeinschaft !

Die Sparkasse Landshut feiert im Jahr 2023 ihr 200-jähriges Bestehen und nimmt ihren Auftrag, die Region zu fördern, seit jeher ernst und setzt ihn verantwortungsbewusst um. Erwirtschaftete Mittel, die nicht im Rahmen der Geschäftstätigkeit oder zur Stärkung der eigenen Substanz benötigt werden, können in Form von Spenden für Soziales, Bildung, Kultur, Umwelt, Sport oder Wissenschaft in die Region zurückgegeben werden. Mit der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut unterstreichen wir dieses Engagement für die Menschen und die Menschlichkeit in unserer Heimat. Wir möchten mit dieser Initiative das stifterische Engagement aller Bürger fördern und unterstützen.

Mit Ihrem stifterischen Engagement im Rahmen dieser Gemeinschafts­stiftung schreiben Sie Ihr Lebenswerk fort. Sie bringen Ihre Interessen und Neigungen ein, aber auch Ihre Werte und Ideen für eine bessere Welt. Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst; es trägt Ihre Züge und macht, in Ihrem Namen, die Welt in unserer Region besser – zeitlich unbegrenzt, auf ewig. Und: Über Ihr individuelles stifterisches Engagement können Sie effektiv kontrollieren, was mit Ihrem Geld gefördert wird.

Dank unserer Gemeinschaftsstiftung ist es für Sie so einfach wie noch nie, sich stifterisch zu engagieren. Sie nutzen das Know-how und die Infrastruktur unserer Stiftung für Ihre eigenen guten Taten, indem Sie Ihren eigenen persönlichen Stiftungsfonds bei uns errichten. Zustiftungen sind ebenfalls möglich. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für die folgenden Seiten und lassen Sie sich überzeugen von unserem attraktiven Stiftungsmodell.

Gemeinsam mehr erreichen: Wir laden Sie herzlich ein, Teil einer großen Gemeinschaft zu werden!

Der Vorstand der Sparkasse Landshut und das Kuratorium der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut

 

Alexander Putz
Oberbürgermeister Stadt Landshut

Andy Geisler
Vorstandsmitglied Sparkasse Landshut

 Peter Dreier    
Landrat Landkreis Landshut

 Christian Gallwitz
Vorstandsmitglied Sparkasse Landshut

Helmut Muggenthaler
Vorstandsvorsitzender Sparkasse Landshut

Christof Westerhoven
Berater Private Banking Sparkasse Landshut

Alexander Putz
Oberbürgermeister Stadt Landshut

Peter Dreier
Landrat Landkreis Landshut 

Helmut Muggenthaler
Vorstandsvorsitzender Sparkasse Landshut

Andy Geisler
Vorstandsmitglied Sparkasse Landshut 

Christian Gallwitz
Vorstandsmitglied Sparkasse Landshut

Christof Westerhoven
Berater Private Banking Sparkasse Landshut

Fördern, was mir am Herzen liegt: Die Menschen in unserer Region


Trotz aller positiven Nachrichten über unsere Städte und Gemeinden und trotz der hohen Lebensqualität in unserer Region müssen wir feststellen: Es gibt auch Not, es gibt Bedürftigkeit in unserer Region – einerseits. Andererseits kennen wir auch hunderte gemeinnützig engagierter Bürger, die sich über ihre Vereine oder Kirchengemeinden für den Gemeinsinn einsetzen und unsere Region noch lebenswerter machen – sie alle brauchen finanzielle Zuwendungen, um sich engagieren zu können, sich der Jüngsten oder Ältesten in unseren Reihen anzunehmen, die Ausbildung der „Söhne und Töchter“ unserer Region zu optimieren, die Kultur zu fördern, den Denkmal-, Natur- oder Tierschutz, das Gemeindeleben noch farbiger zu gestalten etc. Das Wohl unserer Region und damit unser Wohl hängt von unserem Engagement ab. Viele spenden ihre Zeit, viele spenden Geld. Und immer mehr Bürger stiften – für unsere Region, für ihre Menschen, für ihre Zukunft.

  • Für unsere Region
  • Für ihre Menschen
  • Für Ihre Zukunft

 

Was ist eine Stiftung?

Was ist eine Stiftung?

Sie möchten nachhaltig Gutes tun?

Die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut bietet Ihnen eine ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement.

Auf einen Blick:

  • einfache Stiftungserrichtung
  • professionelle Stiftungsverwaltung durch die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH
  • Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung
  • Sie können regionale oder überregionale Organisationen begünstigen

Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1.000 Jahre alt; Stiftungen haben im Laufe der Jahrhunderte  zahlreiche Kriege mit all ihren katastrophalen Umwälzungen überlebt und überdauert. Keine andere Rechtsform hat ähnliche ‚Erfolge‘ aufzuweisen. Stiftungen sind Dauerläufer, sie tun Gutes über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg.

Gründe für diese Langlebigkeit gibt es viele. Der wichtigste besteht in dem Gebot zum Vermögenserhalt: Stiftungen müssen das ihnen anvertraute Vermögen dauerhaft bewahren, sie dürfen es in der Regel nicht ausgeben. Der Stiftungszweck wird allein mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden.

Beispiel: Sie stiften 20.000 €. Die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut legt diesen Betrag dauerhaft an und erhält ihn. Die Erträge, die mit diesem Vermögen erwirtschaftet werden, stehen dann der Organisation Ihrer Wahl zur Verfügung, immer wieder und jedes Jahr auf’s Neue. Und natürlich werden die Erträge, wenn Sie es wünschen, in Ihrem Namen überreicht.

Wie sähe die Alternative aus? Gäben Sie z. B. die 20.000 € direkt an die Organisation, könnte diese das Geld zeitnah ausgeben. Innerhalb weniger Monate wäre das Vermögen also aufgebraucht und im Zweifelsfall würde sich niemand in den Folgejahren an Ihre großzügige Spende erinnern.

Die Gemeinschaftsstiftung

Die Gemeinschaftsstiftung

Wie funktioniert die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut?

Die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut stellt die ideale Basis für Ihr stifterisches Engagement dar. Gemeinsam mit der Sparkasse Landshut und weiteren, gleichgesinnten Bürgerinnen und Bürgern fördern Sie unsere Heimat mit den Erträgen aus Ihrem individuellen Stiftungsfonds. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten. Und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.

Den Stiftungsfonds können Sie sich vorstellen wie Ihre persönliche Einliegerwohnung in einem großen Stiftungshaus, das von der Sparkasse Landshut errichtet worden ist. Und je mehr Bürgerinnen und Bürger eine Einliegerwohnung einrichten, desto größer wird das Haus, getreu dem Motto: Gemeinsam sind wir stark, gemeinsam bewegen wir die Welt in unserer Region.

Beispiel: Sie übertragen 20.000 € auf die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut und errichten innerhalb der Stiftung einen Stiftungsfonds, der Ihren Namen trägt. Die Erträge aus diesen 20.000 € fließen jedes Jahr der Organisation Ihrer Wahl zu.

STIFTUNGSFONDS

Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung, d. h. Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben. Als Einrichter eines Stiftungsfonds geben Sie also vor, für welchen gemeinnützigen Zweck die Erträge aus Ihrer Zustiftung künftig zu verwenden sind.

Auf einen Blick:

  • Spende: Ab 1 € kann eine Spende eingebracht werden, die unmittelbar dem Stiftungszweck zu Gute kommt.
  • Zustiftung: Ab 1.000 € ist eine Zustiftung möglich. Diese erhöht das allgemeine Stiftungsvermögen. Die Erträge aus der Zustiftung unterstützen jedes Jahr einzelne Fördermaßnahmen in unserer Region.
  • Stiftungsfonds: Ab 20.000 € kann ein eigener Stiftungsfonds errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, diesem einen eigenen Namen zu geben, und man kann den konkreten Stiftungszweck selbst wählen. Das Vermögen bleibt langfristig unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung erhalten. Die Erträge werden nach Ihren Vorgaben ausgeschüttet.

Welche Zwecke kann ich mit meinem Stiftungsfonds verfolgen?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung aus Ihrem Stiftungsfonds freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen und den Kultureinrichtungen. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:

• Mildtätigkeit

• Wissenschaft und Forschung

• Jugend- und Seniorenhilfe

• Kunst und Kultur

• Denkmalschutz und Denkmalpflege

• Erziehung, Volks- und Berufsbildung

• Naturschutz und Landschaftspflege

• Tierschutz

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)

Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?

Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten, und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.

Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?

Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut: Sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Auch wenn Sie sich zu Beginn für die Förderung junger Menschen in unserer Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung etc. umschwenken. Oder Sie starten mit dem Denkmalschutz und unterstützen, aufgrund z. B. Ihres neuen ehrenamtlichen Engagements, die Tafel vor Ort oder die Jugendfreizeiten Ihrer Kirchengemeinde. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen.

Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?

Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war das Ziel, das wir mit der Gründung der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut erreichen wollten – und erreicht haben. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds erfolgt über den sogenannten Zustiftungsvertrag, den Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenberater besprechen.

Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig? Was muss ich tun?

Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware. Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können: Wenn Sie möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also z. B. mit der Organisation Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden. Oder Sie lassen sich vor Ort die positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Oder Sie überreichen der Einrichtung, die Sie unterstützen möchten, einmal im Jahr persönlich den Scheck etc.

Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?

Ja, die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.

Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit einem Stiftungsfonds starten kann?

Der Sparkasse Landshut ist es wichtig, den Zugang zum individuellen stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Uns ist es wichtig, dass Sie Erfahrungen mit der Gemeinschaftsstiftung im Allgemeinen, mit Ihrem Stiftungsfonds und Ihren guten Taten im Besonderen sammeln können. Aus diesem Grund ist es möglich, bereits ab 20.000 € einen eigenen Stiftungsfonds einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt – auch die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuern. Die Erträge, die die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut – und somit auch Ihr Stiftungsfonds – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit.

Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne an unsere Beraterinnen und Berater. Diese geben Ihnen in Absprache mit Ihrem Steuerberater gerne Auskunft.

Auch Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vorteile.

Kann ich meinen Stiftungsfonds auch als meinen "Wunscherben" testamentarisch bedenken?

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg. So kann Ihr zu Lebzeiten erarbeitetes und erspartes Kapital nachhaltig in Ihrem Namen Gutes bewirken.

Aber: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Meine Vorteile

Meine Vorteile

Welche steuerlichen Vorteile habe ich?

95 Prozent der deutschen Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt – auch die Gemeinschaftsstiftungder Sparkasse Landshut. Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftsteuern. Die Erträge, die die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut – und somit auch Ihr Stiftungsfonds – alljährlich erzielt, sind von allen Steuern befreit. Im Hinblick auf die Einkommensteuer haben Sie als natürliche Person die Möglichkeit, einen erweiterten Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne an unsere Beraterinnen und Berater. Diese geben Ihnen in Absprache mit Ihrem Steuerberater gerne Auskunft. Auch Unternehmen, die einen Stiftungsfonds einrichten möchten, gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vorteile.

Kann ich meinen Stiftungsfonds auch als meinen „Wunscherben“ testamentarisch bedenken?

Ein großer Vorteil Ihres Stiftungsfonds ist es, dass Sie zu seinen Gunsten Ihren Nachlass individuell regeln können. Mit dieser Art der Nachlassregelung, für die sich immer mehr Menschen entscheiden, bewahren Sie Ihr Vermögen über Jahrzehnte und Jahrhunderte hinweg. So kann Ihr zu Lebzeiten erarbeitetes und erspartes Kapital nachhaltig in Ihrem Namen Gutes bewirken.

Aber: Die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteilsrecht können damit nicht umgangen werden.

Meine Vorteile im Überblick:

  • Sie haben Ihre Sparkasse Landshut als vertrauenswürdige Stifterin an Ihrer Seite.
  • Sie können sich schnell und unbürokratisch stifterisch engagieren.
  • Sie bestimmen den Zweck, der mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds gefördert wird.
  • Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt in der Stiftung dauerhaft erhalten, es wird also nicht ausgegeben.
  • Sie erhalten dauerhaft Ihren eigenen Namen.
  • Sie haben eine elegante Alternative im Bereich der Nachlassregelung.
  • Sie übertragen steuerneutral einen Teil Ihres Vermögens (keine Schenkung-/Erbschaftsteuer).
  • Bei Stiftungszuwendungen zu Lebzeiten kommen Sie in den Genuss weitreichender steuerlicher Vorteile.

Sie

  • richten Ihren persönlichen Stiftungsfonds ein.
  • bestimmen mit dem Zustiftungsvertrag die Organisation, die Sie fördern möchten.
  • können bei Bedarf jederzeit die begünstigte Einrichtung ändern.
  • können sich, wenn Sie wünschen, persönlich einbringen und ggf. den Scheck an den Verein oder die Kirchengemeinde Ihrer Wahl überreichen.

Wir

  • haben die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Landshut in der Treuhandverwaltung der Deutschen Stiftungsagentur gegründet.
  • verwalten die Stiftung mit Hilfe der angesehenen Deutschen Stiftungsagentur, konkret beinhaltet das folgende Leistungen:
  • laufende Buch­führung
  • regelmäßige Erstellung des Jahresabschlusses
  • regelmäßige Erstellung der Steuererklärung
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • laufender Abgleich der Verwaltung mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Schriftverkehr mit dem zuständigen Finanzamt und den durch die Stiftung und Ihren Stiftungsfonds geförderten Einrichtungen
  • Prüfung, ob Ihr Stiftungsfonds die Einrichtung fördern kann, die Ihnen am Herzen liegt
  • sichere und ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens
  • regelmäßige Erstellung des Berichts für Ihren Stiftungsfonds
  • Erstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Pressearbeit für die Stiftung – und somit auch für Ihren Stiftungsfonds

Ihr Ansprechpartner in der Region

Christof WesterhovenPrivate Banking Sparkasse Landshut

Telefon: 0871 825-25532
christof.westerhoven@sparkasse-landshut.de

Sie finden hier auch alle Informationen zusammengefasst in eine Broschüre zum Download

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