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Teilnahmebedingungen Startprämie:

Voraussetzungen:

  • Gültig nur bei Neuabschluss eines Depots der Deka-Gruppe und gleichzeitiger Eröffnung eines unbefristeten, monatlichen Sparplans in ausgewählten Anlagelösungen und Depots der Deka-Gruppe. Ausgenommen von der Prämierung sind Deka-Vermögenskonzept, vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge-Verträge. Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Sparplans vorausgegangen ist, werden nicht prämiert. Anlagen in Investment­fonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich negativ auf die Anlage auswirken.
  • Mit der Startprämie erwerben Sie einmalig Fondsanteile,maximal in Höhe von 100,– Euro:
    - monatliche Sparrate von 25,– Euro = 25,– Euro Startprämie
    - monatliche Sparrate von 50,– Euro = 50,– Euro Startprämie
    - monatliche Sparrate von 100,– Euro = 100,– Euro Startprämie
  • Die Voraussetzung zum Prämienerhalt bei Eröffnung eines Sparplans in Deka-Connect+ entspricht einer monatlichen Sparrate von mind. 100,– Euro sowie einer Einmalanlage von mind. 10.000 Euro.
  • Der Eingang der ersten Sparrate, bzw. die Einzahlung der Einmalanlage in Deka-Connect+, muss bis zum 30.09.2025 erfolgen.
  • Eine Kundin bzw. ein Kunde kann jeweils nur einen Sparplan mit Startprämie abschließen. Mehrfachteilnahmen und Mehrfachprämien sind ausgeschlossen. Dies gilt auch und vor allem bei Eröffnung mehrerer Depots bzw. Sparpläne im Aktionszeitraum.
  • Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert
    (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw.Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung).
  • Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
  • Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2025. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
  • Das Angebot erhalten Sie nur bei Ihrer teilnehmenden Sparkasse. Das Angebot gilt nicht für Mitarbeitende, deren Angehörige und Mitarbeitende von Verbundpartnern. Online-Abschlüsse werden ebenso prämiert. Das Angebot ist gültig vom 02.06.2025 bis 29.08.2025. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.
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