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Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
Ihr nächster Schritt

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Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card ³ und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card ³ zum Konto?

Eine Sparkassen-Card ³ bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr* ist die Sparkassen-Card ³ auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card ³ erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

*mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter schon früher

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr* ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

*mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter schon früher

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispositionskredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). 

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie sich im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Auf Wunsch kann Ihr Kind alleine über das Konto verfügen und erhält eine Sparkassen-Card ³ auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

³Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.

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