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Unsere BLZ & BIC
BLZ74350000
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Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und von Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

  • 70 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 21.000 Euro
  • Für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land

Ab sofort können Sie sich im Kundenportal meine.kfw.de registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Die KfW fördert bereits bezuschusste Einzel­maßnahmen zur energetischen Sanierung, die in der Förderrichtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude-Einzel­maßnahmen“ (BEG EM) genannt werden, wie beispielsweise:

Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung,  Austausch von Fenstern und Türen, Dämmung der Außenwände oder des Daches.

  • Kredithöhe bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohn­einheit
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschuss­förderung
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushalts­jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
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